Erfahren Sie, was ein Makler-Alleinauftrag ist, welche Verpflichtungen er für Verkäufer und Makler mit sich bringt und wie er sich von anderen Vertragsformen unterscheidet. Informieren Sie sich, bevor Sie sich festlegen!
Wer eine Immobilie verkaufen möchte, steht oft vor der Frage, ob ein Makler beauftragt werden soll – und wenn ja, welche Art von Vertrag sinnvoll ist. Eine häufig gewählte Vertragsform ist der sogenannte Makler-Alleinauftrag, der es dem Makler ermöglicht, exklusiv für die Vermarktung des Objekts verantwortlich zu sein. Dieser Vertragstyp bietet viele Vorteile, erfordert jedoch eine genaue Abwägung, denn er bringt auch rechtliche Verpflichtungen und Bindungen für den Verkäufer mit sich. Wie unterscheidet sich der einfache vom qualifizierten Makler-Alleinauftrag, und was geschieht, wenn das Objekt innerhalb der Vertragslaufzeit nicht verkauft wird? In diesem Artikel beleuchten wir die Chancen und Herausforderungen des Alleinauftrags – und ob er für Ihre Verkaufspläne die richtige Wahl ist.
Ein Makler-Alleinauftrag gibt einem einzelnen Maklerbüro das exklusive Recht, eine Immobilie zu vermarkten und zu verkaufen. Mit dieser Beauftragung verpflichtet sich der Eigentümer, keinen anderen Makler mit der Vermarktung zu betrauen. Der Makler wiederum ist verpflichtet, alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel und seine Expertise einzusetzen, um einen Käufer zu finden. Sobald ein Verkauf erfolgreich abgewickelt wurde, erhält der Makler die vereinbarte Provision, welche sich nach dem erzielten Verkaufspreis richtet.
Es gibt zwei Hauptformen des Makler-Alleinauftrags: den einfachen und den qualifizierten Alleinauftrag. Beim einfachen Alleinauftrag wird dem Makler zwar die exklusive Verkaufsberechtigung eingeräumt, der Eigentümer darf jedoch auch selbst nach einem Käufer suchen. Wird das Objekt auf Eigeninitiative des Verkäufers erfolgreich vermittelt, entfällt die Verpflichtung zur Zahlung einer Maklerprovision.
Der qualifizierte Alleinauftrag ist hingegen wesentlich restriktiver. Hier ist es dem Verkäufer untersagt, parallel selbstständig nach einem Käufer zu suchen. Zudem besteht die Verpflichtung, potenzielle Kaufinteressenten ausschließlich über den Makler zum Vertragsabschluss zu führen. Diese Bindung hat den Vorteil, dass der Makler intensiver in den Verkaufsprozess investiert, da er sicher sein kann, dass nur über ihn der Verkauf abgewickelt werden kann.
Die Laufzeit eines Makler-Alleinauftrags ist meist befristet und beträgt in der Regel etwa sechs Monate. Innerhalb dieser Zeitspanne hat der Makler die exklusive Verkaufsberechtigung und der Verkäufer darf ohne seine Beteiligung keine eigenständigen Verkaufsversuche unternehmen – zumindest beim qualifizierten Alleinauftrag. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit endet die Verpflichtung des Verkäufers, sofern kein Käufer gefunden wurde. Dennoch gibt es die Möglichkeit, eine Verlängerung zu vereinbaren, falls der Verkäufer mit der bisherigen Arbeit des Maklers zufrieden ist und weiterhin dessen Unterstützung in Anspruch nehmen möchte.
Ein Makler bringt fundiertes Wissen über den Immobilienmarkt und Zugang zu potenziellen Käufern mit. In der Regel erzielt ein erfahrener Makler durch gezielte Vermarktungsstrategien und Preisverhandlungen einen höheren Verkaufspreis, als der Eigentümer allein erreichen könnte. Auch der administrative Aufwand für Besichtigungen und Verhandlungen fällt weg, was für viele Verkäufer eine immense Erleichterung darstellt. Besonders für wenig erfahrene Verkäufer bietet ein Makler-Alleinauftrag eine effiziente Möglichkeit, die Immobilie zu marktgerechten Konditionen zu veräußern und von der Expertise des Maklers zu profitieren.
Einige Eigentümer haben möglicherweise bestimmte Vorstellungen darüber, an wen sie ihre Immobilie verkaufen möchten. Grundsätzlich bleibt die finale Entscheidung über den Käufer bei ihnen, auch wenn ein Makler beauftragt ist. Ein Makler-Alleinauftrag bedeutet nicht, dass der Verkäufer die Kontrolle über den Verkaufsprozess abgibt, sondern vielmehr, dass der Makler den gesamten Prozess orchestriert und die Verhandlungen in die Wege leitet. Bei Unsicherheiten oder spezifischen Anforderungen empfiehlt sich eine offene Absprache mit dem Makler, um Missverständnisse zu vermeiden und sicherzustellen, dass der Verkauf im Interesse des Eigentümers erfolgt.
Es kann vorkommen, dass die Immobilie innerhalb der vertraglich festgelegten Laufzeit nicht verkauft wird. In solchen Fällen ist üblicherweise keine Provision fällig, da diese an den erfolgreichen Abschluss des Verkaufs gebunden ist. Allerdings kann es sein, dass der Makler eine Aufwandsentschädigung vereinbart hat, um einen Teil seiner entstandenen Kosten gedeckt zu bekommen. Ein weiterer relevanter Punkt: Sollte ein Verkauf kurz nach Vertragsende stattfinden und der Makler kann nachweisen, dass seine Bemühungen den Kontakt zum Käufer hergestellt haben, kann eine Provision dennoch fällig werden.
Für Immobilienmakler besteht seit dem 23. Dezember 2020 eine gesetzliche Verpflichtung, eine schriftliche Vereinbarung mit dem Auftraggeber abzuschließen. Ohne eine rechtsgültige Unterschrift des Verkäufers und des Maklers kommt kein bindender Vertrag zustande, und somit besteht auch keine Verpflichtung zur Zahlung einer Maklerprovision. Verkäufer sollten darauf achten, dass alle Absprachen und Konditionen vertraglich festgehalten sind, um Missverständnisse zu vermeiden.
Ein Makler-Alleinauftrag stellt keine Garantie für den Verkauf dar, auch wenn der Makler sein Bestes gibt. Findet sich kein Käufer, endet der Vertrag automatisch nach Ablauf der festgelegten Laufzeit. Manche Makler fordern in solchen Fällen eine vertraglich festgelegte Aufwandsentschädigung, um entstandene Auslagen zu decken. Diese Regelung ist jedoch von Makler zu Makler unterschiedlich und sollte im Vorfeld geklärt werden, um späteren Unstimmigkeiten vorzubeugen.
Ein Makler-Alleinauftrag kann eine vorteilhafte Lösung für Eigentümer sein, die den Verkauf ihrer Immobilie professionell und effizient abwickeln möchten. Durch die Exklusivität des Vertrags erhält der Makler die notwendige Sicherheit, um den Verkaufsprozess aktiv und intensiv zu gestalten. Eigentümer profitieren wiederum von der Marktkenntnis des Maklers und dessen Zugang zu einem breiten Netzwerk potenzieller Käufer. Doch wie bei allen vertraglichen Vereinbarungen sollten Verkäufer genau abwägen und die Details des Vertrags im Vorfeld klären. Der Makler-Alleinauftrag bringt sowohl Chancen als auch Pflichten mit sich, und eine sorgfältige Prüfung schützt vor unerwarteten Überraschungen.
Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten und eine zuverlässige Beratung benötigen, wenden Sie sich an unsere Experten von 4ever Home. Unser Team unterstützt Sie umfassend bei der Vermarktung Ihrer Immobilie, damit Sie den besten Verkaufspreis erzielen.
Was ist ein Makler-Alleinauftrag?
Ein Makler-Alleinauftrag gibt einem einzelnen Maklerbüro das exklusive Recht, eine Immobilie zu vermarkten und zu verkaufen. Dies bedeutet, dass der Verkäufer keinen weiteren Makler beauftragen darf.
Unterscheidet sich ein einfacher Alleinauftrag von einem qualifizierten?
Ja, beim einfachen Alleinauftrag darf der Verkäufer parallel selbst einen Käufer suchen. Beim qualifizierten Alleinauftrag ist dies nicht erlaubt; der Verkauf muss ausschließlich über den Makler erfolgen.
Wie lange ist ein Makler-Alleinauftrag in der Regel gültig?
Die Laufzeit eines Makler-Alleinauftrags beträgt meist etwa sechs Monate. Nach Ablauf der Vertragszeit endet die Vereinbarung automatisch.
Kann ich auch ohne schriftlichen Vertrag eine Maklerprovision zahlen müssen?
Nein, ohne schriftliche Vereinbarung und Unterschrift beider Parteien besteht keine Verpflichtung zur Zahlung einer Provision.
Muss ich eine Provision zahlen, wenn die Immobilie nach Vertragsende verkauft wird?
Unter bestimmten Umständen, etwa wenn der Käufer durch die Bemühungen des Maklers gefunden wurde, kann nach Vertragsende noch eine Provision fällig werden.
Erleben Sie exklusive, diskrete und erfolgreiche Immobilienvermittlung – mit unserem Netzwerk und unserem erfahrenen Team finden wir Ihre Traumimmobilie und garantieren eine reibungslose Abwicklung.
Thank you! Your submission has been received!
Oops! Something went wrong while submitting the form :(